In den heutigen Freizeitfahrzeugen, gehört eine gasbetriebene Heizung , ein Kocher sowie ein gasbetriebener Kühlschrank zur Grundausstattung.
Auch wenn im Rahmen der Hauptuntersuchung die Prüfung der Flüssiggasanlage ausgesetzt wurde, heißt dies nicht, dass solche Fahrzeuge nicht mehr geprüft werden müssen.
- Ihre Versicherung wird im Schadenfall den Nachweis einer gültigen Prüfung nach G 607 verlangen.
- Die Campingplatzbetreiber sind dazu angehalten den Nachweis einer gültigen Prüfung nach G 607 vorgelegt zu bekommen.
- Oft wird man einer Fährüberfahrt ohne gültiger Prüfung verwiesen
- Bei Ummeldung zum Wohnmobil muss die Prüfung nachgewiesen werden.
- Ihr Leben ist von einer mangelfreien Flüssiggasanlage abhängig
Wir installieren, warten und prüfen Ihre Anlage als Sachkundige nach dem DVGW-Arbeitsblatt G607
Kosten:
Zweite und weitere Wiederholungsprüfungen:
Voraussetzungen:
- Ihr Fahrzeug wurde bereits schon einmal zur Wiederholungsprüfung vorgeführt
- Das Gelbe Prüfbuch ist vorhanden
- Es wurde seit letzter Prüfung nichts an der Flüssiggasanlage geändert oder erneuert
- Letzte Prüfung liegt nicht länger als 2 Jahre zurück
Preis: 49,-€ inkl. MwSt.
Erste Wiederholungsprüfung nach Herstellerauslieferung:
Voraussetzungen:
- Herstellerbescheinigung / Erstabnahme nach G607/ DIN EN 1949 vorhanden
In
Preis: 79,-€ inkl. MwSt.
inkl. neuem Prüfbuch
Neuabnahme eines Selbstausbaus oder Importfahrzeugs:
Preis: nach Aufwand
Gerne unterstützen wir Sie bei der Verwirklichung Ihres Traums!
Sollten Sie vorhaben ein Fahrzeug selbst auszubauen, oder bereits begonnen haben,
stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Bei der Montage einer Flüssiggasanlage gibt es einiges zu beachten.
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